ausfertigen und von den Kurfürsten besiegeln.[1] Zu welchem Zwecke diese Wiederholung[2] stattfand, wissen wir nicht; doch war sie wohl der Anlaß, daß Rudolf von Sachsen, den der Eifer für die Sicherung der Rechte seines Gegners besorgt machen mußte, sich am 7. Januar nun wieder seinerseits von Karl eine Erklärung beurkunden ließ, daß auch ihm die Erklärung bezüglich der Rechte des Herzogs Wenzel an seinen Rechten nicht schädlich sein solle.[3]
Dieses wunderliche Hinundwieder von Schadloserklärungen hatte dann wirklich die Folge, daß dadurch das wenigstens bezüglich des Vortragens des Reichsschwertes im feierlichen Zuge durch die Goldene Bulle ganz zweifellos festgestellte Recht des Sachsenherzogs so verdunkelt wurde, daß bei der Wiederholung des Streites im Jahre 1376 der Nachfolger Rudolfs des Jüngeren, Herzog Wenzel von Sachsen, nicht zur Ausübung jenes Amtes zugelassen wurde. Als damals bei der Krönung König Wenzels am 6. Juli Herzog Wenzel von Brabant dem Sachsenherzog wiederum das Schwertträgeramt streitig machte, wurde eine prinzipielle Entscheidung wieder nicht getroffen; vielmehr bestimmte der Kaiser, daß in diesem Falle weder Wenzel von Sachsen noch Wenzel von Brabant, sondern sein Sohn Sigmund das Schwert vortragen sollte.[4]
Die Geschichte des Schwertträgeramtes weiter zu verfolgen, ist nicht unsere Aufgabe; doch sei noch bemerkt, daß seit dem 15. Jahrhundert das Recht des Sachsen auf das volle Schwertamt wohl unter der Einwirkung der
Goldenen Bulle zur allseitigen Anerkennung gelangte.
- ↑ Böhmer-Huber Nr. 2587.
- ↑ Durch diese Urkunde wurde nicht etwa, wie Pelzel S. 553 angibt, und Nerger mit irriger Ansetzung zum 1. Januar S. 33 Anm. 5 wiederholt, der Streit dahin entschieden, daß auf Hoftagen im Arelat der Brabanter das Schwert tragen solle. Davon steht in unserer Urkunde, die Pelzel nach Lünigs Reichsarchiv zitiert, nichts, und es bleibt vorläufig unerklärt, worauf Pelzel seine Angabe gründet.
- ↑ Urkunden Nr. 34.
- ↑ Böhmer-Huber Nr. 5636 b.
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 244. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/262&oldid=- (Version vom 1.8.2018)