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Fehlschluß aus dem Schweigen der Goldenen Bulle auf falschen Vorstellungen über den Zustand der Reichskanzlei bis auf Karl IV. beruhen. Wenn er meint, Karl habe die Reichskanzlei definitiv dem Einfluß der drei Erzkanzler entrückt, aus der klerikalen Sphäre in die einer Staatsbehörde, aus dem Zustand schwankenden Umherirrens in feste Verbindung mit dem Mittelpunkte des Reiches gebracht, indem er sie einem eigenen Hofkanzler unterstellte, so ist dem entgegenzuhalten, daß es einen Hofkanzler als Leiter der Kanzlei schon lange vor Karl IV. gab[1], daß die Reichskanzlei auch unter dem Einfluß der drei Erzkanzler sich niemals an deren Höfen befand und also niemals mehr umherirrte, als der Mittelpunkt des Reiches selbst, der Hof des Königs, dem sie stets folgte, mit dem sie also immer schon in fester Verbindung stand. Was aber die klerikale Sphäre betrifft, aus der die Kanzlei durch Karl entfernt sein soll, so bestand eine solche vor wie nach der Goldenen Bulle insofern, als die eigentlichen Leiter Geistliche waren, während der Einfluß der Erzkanzler niemals in Wirklichkeit erheblich genug war, um etwa die Kanzlei in eine klerikale Sphäre bringen zu können. Die Hauptsache aber ist, daß Karl weder durch die Goldene Bulle noch sonst irgendwie die Absicht bekundet hat, die Beziehungen der Erzkanzler zur Reichskanzlei zu beseitigen.

Karl IV. hat in einer Reihe von Privilegien die erzkanzlerischen Rechte ausdrücklich anerkannt, welche den Erzbischöfen von seinen Vorgängern verbrieft waren. Zwar liegt für Gerlach von Mainz nur eine allgemeine Bestätigung aller Rechte vor; doch werden dabei die erzkanzlerischen, wenn auch nur im allgemeinen, so doch ausdrücklich genannt.[2] Auch ist keineswegs ausgeschlossen, daß daneben noch ein besonderes Privileg erteilt wurde. Das von Heinrich VII. dem Kölner Erzbischof erteilte Privileg[3], laut dessen dieser sich in der Wahrnehmung der erzkanzlerischen Pflichten und Rechte in Italien

vertreten lassen konnte, hat Karl an seinem Krönungstage


  1. Das hat auch Burdach in einer Berichtigung S. 134 nachträglich anerkannt. Leider sind Burdachs irrige Behauptungen zum Teil in die neuere Literatur übergegangen. Vgl. darüber R. Salomon, Deutsche Literaturzeitung, 1907, Sp. 805.
  2. Breßlau, Urkundenlehre, S. 392.
  3. S. oben S. 222.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 223. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/241&oldid=- (Version vom 1.8.2018)