ist enthalten in dem von Peter Maier im Jahre 1532 mit Benutzung von Urkunden und anderem archivalischem Material verfaßten Huldigungsbuche, dessen Handschrift sich seit 1873 im Staatsarchiv zu Koblenz befindet. Dieser Text, den wir als A bezeichnen, ist noch nicht gedruckt, wird aber demnächst im Neuen Archiv (Bd. 33) durch R. Salomon, dessen Abschrift ich benutze, herausgegeben werden. Eine kürzere Fassung hat Peter Maier einem anderen 1536 geschriebenen Werke, dem schon zu den älteren Beständen des Koblenzer Staatsarchivs gehörenden Ämterbuch, einverleibt. Der hier gegebene Text, den wir als B bezeichnen, ist bereits zweimal gedruckt und zwar in ein und demselben Jahre 1838: das eine Mal nach der Koblenzer Originalhandschrift von H. Beyer[1], das andere Mal von Wyttenbach und Müller nach einer späteren Abschrift in der Trierer Stadtbibliothek.[2] Auch in dieser unvollkommneren Gestalt hätte die Quelle eine ganz andere Beachtung verdient, als sie bisher gefunden hat. Ganz vereinzelt sind Angaben aus ihr in der Literatur benutzt. Für die Geschichte der Goldenen Bulle hat Harnack eine Angabe über die Publikation der Metzer Gesetze benutzt, die aber leider gerade zu den wenigen eigenen Zutaten Maiers gehört, während er wie alle andern an den Angaben, welche für die Erläuterung und Entstehungsgeschichte des Gesetzes von wirklicher Bedeutung sind, vorübergeht.
Erst die in das Huldigungsbuch aufgenommenen Mitteilungen lassen den Charakter der Quelle und die Art ihrer Bearbeitung durch Peter Maier genauer erkennen. Es war ein am Hofe Boemunds von Trier während dreier Reisen desselben geführtes Rechnungs- und Tagebuch. Die erste der Reisen ist die Huldigungsfahrt durch das Territorium im Juli 1354, die zweite die zum Nürnberger Reichstage im Dezember 1355 und Januar 1356, die dritte die zum Metzer Tage vom November 1356 bis Januar 1357. Die Eintragungen waren durchweg völlig gleichzeitig und meist von Tag zu Tage fortschreitend aufgezeichnet. Die Sprache war durchaus die lateinische. Wo in A die deutsche Sprache begegnet, handelt es sich um Übersetzung und
Bearbeitung oder auch um Zusätze Maiers. Doch hat er auch
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/23&oldid=- (Version vom 1.8.2018)