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Verhandlungen nochmals in förmlicher Weise wiederholen, so daß in den längeren Schreiben über die Wahl an den Papst Kaiser und Kurfürsten erklären konnten, daß nach Vorverhandlungen zu Rense Wenzels Nominatio und darauf folgende Electio zu Frankfurt stattgefunden habe.[1] Hier werden deutlich als zwei gesonderte Wahlakte Nominatio und Electio unterschieden, und zwar zum letzten Mal. Wenn wir nun aber die in jenen Schreiben an den Papst enthaltenen Nachrichten über die Wahl verbinden mit der in einem über die Wahl aufgenommenen Notariatsinstrument[2], so ergibt sich mit voller Gewißheit, daß Nominatio und Electio hier nicht dasselbe sind, was wir unter diesen Namen 1308 und 1314 kennen lernten. Vor allem findet sich hier keine Spur von einem feierlichen Kürspruch, am wenigsten von einer electio per unum. Das Notariatsinstrument hätte über eine so augenfällige Handlung nicht stillschweigend hinweggehen können, zumal es sonst sehr sorgfältig die einzelnen Vorgänge verzeichnet. Ganz deutlich ist, daß die Wahl durch die Stimmabgabe schloß, daß eben durch die Abstimmung die Electio vollzogen wurde. Dann aber muß die vorhergegangene Nominatio unter den vorhergegangenen Verhandlungen mit begriffen sein. Von einer ersten Abstimmung zum Zweck der Nominatio erfahren wir nichts, und wenn sie stattgefunden haben sollte, so ist deutlich, daß sie für den Wahlvorgang nicht von Bedeutung war, während die der Nominatio folgende Abstimmung der entscheidende und konstitutive, also der eigentliche Wahlakt war. Da den Wählern nach den vorausgegangenen Verhandlungen die Person des zu Wählenden nicht mehr zweifelhaft sein konnte, so war es nicht verwunderlich, wenn sie nach feierlicher Anrufung des heiligen Geistes von diesem gewissermaßen inspiriert den Namen des Kandidaten nannten als den, der zu wählen sei, und daß sie sich sehr bald auf diese Person einigten. Darauf konnte man dann gleich zur Wahl schreiten. Diese Wahl oder Kur, Electio, findet lediglich durch feierliche Abstimmung statt.

Von 1314 bis 1376 hat sich also der Hergang der Wahl

völlig verschoben, die alten Bezeichnungen sind geblieben; Form


  1. Ebenda S. 125, Zeile 5 ff., S. 121, Zeile 10 ff.
  2. Ebenda Nr. 45, S. 71 ff.
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Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 204. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/222&oldid=- (Version vom 1.8.2018)