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Th. Lindner hingewiesen hat, Werner von Lüttich.[1] Sonst berichtet über den Nürnberger Tag etwas eingehender Heinrich von Dießenhofen, der jedoch nur von einer damals vereinbarten Landfriedensorganisation zu berichten weiß, nicht aber von unserm Gesetze.[2]

Die hohe Politik, die Regelung der Königswahl und des Rechtes der Kurfürsten interessierte die weiteren Kreise damals offenbar nicht. Dagegen war fast jedermann an der Aufrichtung des Landfriedens mehr oder weniger direkt beteiligt. So fanden von allen Gesetzen allezeit die Landfriedensgesetze das allgemeinste Interesse im Volke; und dieses Interesse war es auch in erster Linie, welches den einzigen gleichzeitigen Chronisten, der etwas näher auf die Goldene Bulle eingeht und ein Exemplar derselben eingesehen hat, Lewold von Northof, zu seinen Mitteilungen bewogen hat. Er spricht in seiner Chronik der Grafen von der Mark von den nützlichen Gesetzen, die Karl IV. zu Metz erlassen habe, und teilt dann aus der Goldenen Bulle das 17. Kapitel mit, welches er wegen der darin enthaltenen Bestimmungen zur Einschränkung der Fehde für besonders heilsam in Anbetracht seiner westfälischen Heimat hält. Wir kommen später noch bei Besprechung der Metzer Gesetzgebung auf die Mitteilung Lewolds zurück.

Eine Quelle von ganz hervorragender Bedeutung für die Geschichte der Reichstage von Nürnberg und Metz und damit für die Entstehungsverhältnisse der Goldenen Bulle ist das bisher freilich nur in einem verkürzten Auszuge gedruckte Rechnungs- und Tagebuch über einige Reisen Erzbischof Boemunds von Trier. Überliefert ist uns dieses Buch nur durch einen kürzeren Auszug und eine vollständigere Bearbeitung des kurtrierischen Geheimschreibers Peter Maier von Regensburg[3], der nach etwa 60jähriger Tätigkeit im Dienste der Erzbischöfe von Trier

im Jahre 1542 starb. Die vollständigere Fassung des Rechnungsbuches


  1. Anno domini MCCCLVI ... dominus Carolus imperator convocatione facta principum in Nurenberch multas leges condidit; Eccard, Corp. hist. I, 1507. Vgl. Lindner in den Mitteilungen des Inst. f. österr. Gf., Bd. V, S. 108.
  2. S. unten Kap. II.
  3. Über ihn vgl. neuestens P. Richter im Trierischen Archiv, Heft VIII, S. 55–82.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 4. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/22&oldid=- (Version vom 1.8.2018)