Seite:Zeumer Die Goldene Bulle.pdf/204

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Es wäre zwecklos, alle in dieser Hinsicht geäußerten Meinungen hier zusammenzustellen, und wir können uns damit begnügen, einige Vermutungen über Karls IV. Motive zu widerlegen, die nach der ganzen Sinnesart des Kaisers an sich nahe liegend erscheinen könnten.

Am ehesten wird man geneigt sein, bei Karl IV. dynastische Beweggründe für seine Handlungen vorauszusetzen, und zwar in erster Linie Absichten, die auf die Befestigung und Erweiterung seiner Hausmacht und insonderheit auf die Vergrößerung seines böhmischen Reiches und die Befestigung des böhmischen Königtums gerichtet waren. Wenn aber neuerdings die Sache so dargestellt ist, als wäre die Goldene Bulle in erster Linie mit Rücksicht auf Böhmen erlassen, und wären nur nebenbei auch einige Bestimmungen durch die Kurfürsten hineingekommen, welche das ganze Reich betrafen, so bedarf das kaum einer ernstlichen Widerlegung. Wohl wurde, wie wir sahen, den cc. VIII–X der Entwurf eines Privilegs über die Landeshoheit des Königs von Böhmen zu Grunde gelegt; doch wurde daraus bei der Aufnahme in das Gesetz ein Privileg über die Landeshoheit aller Kurfürsten, welche sich aber der meisten darin anerkannten Rechte schon vorher erfreut hatten. Wird dem König von Böhmen eine in einer Richtung etwas selbständigere Gerichtsgewalt verliehen, als den übrigen Kurfürsten, so hängt das mit der von jeher größeren Selbständigkeit Böhmens zusammen, und wenn in bezug auf die äußerliche Ehrenstellung dem Böhmen der erste Platz unter den weltlichen Kurfürsten zugesichert wird, so begründet das der Gesetzgeber ausdrücklich mit dem Besitz der Königskrone. Im übrigen tritt der Böhmenkönig in der Goldenen Bulle keineswegs besonders stark hervor, und geradezu lächerlich müßte es erscheinen, wenn wegen der wenigen politischen und Ehrenrechte, die dem Böhmenkönige eingeräumt werden, das ganze umfang- und inhaltreiche Gesetzgebungswerk in Szene gesetzt sein sollte.

Ganz ausgeschlossen ist auch die Annahme, daß Karl IV. durch die Goldene Bulle dynastische Ziele in bezug auf die Erhaltung der deutschen Krone in seinem Hause verfolgen wollte. Ein unbrauchbareres Mittel zur Durchführung solcher Pläne hätte Karl gar nicht ersinnen können. Die Wahlordnung, die Konsolidation der Kurfürstentümer das Schweigen des Gesetzes

Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 186. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/204&oldid=- (Version vom 1.8.2018)