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Kaisers auf ihre Kosten zu stärken. Dem gegenüber wäre es geradezu widersinnig, wollten wir annehmen, der Kaiser habe nur widerwillig das eine oder andere sich von den Kurfürsten abringen lassen, oder jene hätten Forderungen gestellt, die der Kaiser zwar nicht verweigern konnte, aber so verklausulierte, daß das Gewährte unbrauchbar wurde. Für ein solches Markten und Feilschen, Fordern und Ertrotzen auf der einen Seite, erzwungenes, hinterhältiges Nachgeben auf der andern boten die Verhältnisse keinen Raum. Wohl mögen die Kurfürsten insgesamt oder einzelne von ihnen ihre Wünsche zum Ausdruck und zur Anerkennung gebracht haben, keinesfalls aber liefen ihre Bestrebungen denen des Kaisers entgegen, sondern in der Richtung auf das gleiche Ziel. Nicht ein Spiel widerstrebender Kräfte hat das Gesetz geschaffen, sondern der Wille des Kaisers unter bereitwilligster Zustimmung der durch dasselbe so stark geförderten Kurfürsten. Die Initiative der Gesetzgebung im ganzen und ihrer wesentlichsten Teile lag durchaus beim Kaiser; er ist als der Gesetzgeber im eigentlichsten und vollsten Sinne anzusehen.

Über die Ziele seiner Gesetzgebung hat sich Karl IV. bei Eröffnung des Nürnberger Reichstages und in der Einleitung, sowie wiederholt im Texte der Goldenen Bulle deutlich ausgesprochen. Er wollte die Wohlfahrt des Reiches fördern durch Sicherung einhelliger Königswahlen für alle Zeiten, durch Förderung der Einigkeit unter den Kurfürsten und ihrer Machtstellung, sowie ihrer Interessen überhaupt, endlich durch Sicherung der Ordnung und des Friedens im Reiche. Gewiß müssen wir uns hüten, alle offiziellen Äußerungen über die Beweggründe und Absichten politischer Maßregeln mittelalterlicher Politiker und zumal die meist in der Kanzlei geschmiedeten phrasenhaften Begründungen des Inhalts öffentlicher Urkunden für bare Münze zu nehmen; doch sind diese Äußerungen keineswegs immer belanglos. Die von Karl bei der Reichstagseröffnung und in der Goldenen Bulle angegebenen Absichten und Motive stimmen so vollkommen mit dem Inhalt des Gesetzes überein, daß wir gar keinen Grund haben, der Gesetzgebung andere Absichten als die ausgesprochenen unterzulegen. Und doch ist man seit den Zeiten Johann Peter von Ludewigs nicht müde geworden, immer wieder nach den eigentlichen Absichten des Gesetzgebers zu suchen.

Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 185. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/203&oldid=- (Version vom 1.8.2018)