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Vermutung vor, daß Johann von Neumarkt einen hervorragenden Anteil an der Abfassung des Gesetzes selbst habe, geschweige denn dafür, daß man ihn auch im allerbeschränktesten Sinne als dessen Verfasser betrachten könnte, so bliebe doch die Möglichkeit, ihn als Verfasser des Proömiums und der vorangehenden Hexameter anzusehen. Sollte aber der Hofkanzler selbst im Drange der Reichsgeschäfte nichts Besseres zu tun gehabt haben, als Bibelstellen und Reminiszenzen aus antiken Schriftstellern zu einer Arenga zu verarbeiten und Hexameter aus allerlei Lesefrüchten zusammenzustoppeln?

Ich glaube aber auch einen Grund anführen zu können, der direkt gegen die Annahme spricht, daß Johann das Gesetzgebungswerk auch nur mit besonderer Teilnahme und Aufmerksamkeit begleitet habe.

Die feierliche und sehr ausführliche Urkunde Karls IV. vom 17. März 1363 über die Erhebung der Burggrafen von Nürnberg in den Reichsfürstenstand enthält zwei grobe Irrtümer in betreff der Goldenen Bulle. Es wird darin Bezug genommen auf die Verleihung des Bergregals in c. IX des Gesetzes. Dabei wird aber nicht nur, wie schon oben in einem andern Zusammenhange erwähnt wurde, diese bereits zu Nürnberg ergangene Bestimmung als erst zu Metz erlassen bezeichnet, sondern auch, was noch mehr ins Gewicht fällt, ihr Inhalt gänzlich mißverstanden. Während das Gesetz selbst bestimmt, daß alle Kurfürsten im Besitz des Bergregals sein sollen, legt der Verfasser der Urkunde von 1363 ihr fälschlich den Sinn unter, daß allein die Kurfürsten dieses Recht genießen sollten. Es heißt in der fraglichen Stelle: non obstante lege imperiali seu statuto, quam vel quod pridem in civitate nostra Metensi de consilio principum fecimus et conscribi atque sigillari mandavimus, videlicet quod nulli liceat montanorum vel minere prorsus habere domininm, nisi dumtaxat principibus electoribus, sicut eiusdem legis ac statuti condicio plenius declaravit. Rekognosziert hat die Urkunde Johann von Neumarkt. Da nun aber wohl anzunehmen ist, daß er die von ihm rekognoszierte Urkunde auch gelesen hat, so müssen wir schließen, daß ihm der doppelte grobe Irrtum bezüglich der Goldenen Bulle nicht aufgefallen ist; was doch notwendig hätte geschehen müssen, wenn er irgendwie näher beteiligt

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Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 180. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/198&oldid=- (Version vom 1.8.2018)