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Schon ein Jahr nach dem Erscheinen der Ausführungen Friedjungs hat aber Nerger S. 35 eine Vermutung Palackys wieder aufgenommen, nach welcher Karls Hofkanzler, Johann von Neumarkt, Bischof von Leitomischl, der Verfasser der Goldenen Bulle sein sollte. Später hat dann Konrad Burdach S.31 den Kanzler als Mitarbeiter an dem Gesetze, „mindestens als stilistischen Redaktor“ bezeichnet und ihm S. 38 mit Bestimmtheit die Autorschaft der vorangestellten Hexameter und der poetisierenden philosophisch-staatsrechtlichen Einleitung zugeschrieben. Im Anschluß daran hat endlich Oskar Hahn S. 52 ihn als Verfasser nicht nur der Einleitung, sondern auch noch einer Anzahl weiterer Stücke der Goldenen Bulle hingestellt. Es sind das die Kapitel VII, XII, XXV und XXXI, sowie vielleicht noch XX. Sie alle sollen sich durch einen gleichartigen Stil, durch ein mehr humanistisches Gepräge vor den übrigen den gewöhnlichen mittelalterlichen Urkundenstil aufweisenden Kapiteln auszeichnen. Doch dürfte auch diese Annahme nicht nur unerweislich, sondern auch wenig wahrscheinlich sein. Wenn auch heutzutage vielfach die Neigung hervortritt, die geistige Bedeutung der Mitglieder der Kanzlei Karls IV. etwas reichlich hoch einzuschätzen, so war doch wohl der Hofkanzler nicht der einzige humanistisch Gebildete in der Kanzlei. Um seine Verfasserschaft zu stützen, wäre es nötig, durch eine sorgfältige Stilvergleichung eine nähere Verwandtschaft jener mehr humanistisch gefärbten Kapitel mit dem Stil gerade des Johann von Neumarkt zu erweisen. An sich spricht eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür, daß der wirkliche Leiter der Kanzlei an einem Gesetze, welches in der Kanzlei, wenn auch nicht durchweg verfaßt, so doch in ihr zusammengesetzt wurde, nicht ohne jeden Anteil war. Sehr groß aber kann dieser Anteil kaum gewesen sein. Das Gesetz ist kompiliert, wie wir sahen, aus einer Reihe ursprünglich verschiedener Bestandteile, die zum größten Teile nicht von vornherein für die aus ihnen zusammengesetzte größere Kodifikation bestimmt waren. Ein Grund zu der Annahme, daß sie gerade vom Kanzler selbst verfaßt sein sollten, ist nicht ersichtlich; bei mehreren der Stücke aber, welche erst eigens zum Zweck der Kodifikation verfaßt wurden, besteht die begründete Vermutung, daß sie nicht in der kaiserlichen Kanzlei abgefaßt sind, wie c. I, II, XVI und XVII. Liegt sonach kaum ein Anlaß zu der

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Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 179. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/197&oldid=- (Version vom 1.8.2018)