von der Bedeutung der Kurfürsten und von der Stellung des Kurfürstenkollegs in der Reichsverfassung, daß er die Kurfürstenweistümer, gewiß die denkbar feierlichste Form der Bekundung des Gesamtwillens der Kurfürsten, in Anwendung brachte, als es sich darum handelte, die wichtigsten Fragen des Kurrechts entscheiden zu lassen, um auf der Grundlage dieser Entscheidungen die Kodifikation des Kurrechtes in der Goldenen Bulle zu errichten.
Nachdem die feierliche Verkündigung des Nürnberger Gesetzbuches am 10. Januar 1356 erfolgt war, wurde der Reichstag vielleicht formell geschlossen, die Versammlung aber nicht entlassen. Wie wir sahen, urkundeten der Kaiser und die Kurfürsten noch am 12. Januar[1], und ersterer nochmals am 13. Januar zu Gunsten des Straßburger Bischofs zu Nürnberg. Am 12. Januar scheint der Kaiser durch ein Gastmahl die Reihe der Festlichkeiten geschlossen zu haben; wenigstens bezeugt das Trierer Rechnungsbuch, daß Erzbischof Boemund durch eine Einladung des Kaisers zum Aufschub seiner bereits für diesen Tag angesetzten Abreise genötigt wurde.[2] Am 13. Januar verließ Karl die Stadt und begab sich nach Sulzbach, wo er einige Zeit verweilte und eine Anzahl Urkunden ausstellte, welche noch im Zusammenhange mit der Nürnberger Gesetzgebung standen.
Aus c. XII der Goldenen Bulle erfuhren wir, daß der Kaiser ursprünglich beabsichtigte, bereits vier Wochen nach Ostern zu Metz eine Versammlung mit den Kurfürsten und wohl auch mit anderen Reichsständen abzuhalten. Ob aber schon in Nürnberg in Aussicht genommen war, das Gesetzbuch in Metz zu ergänzen, wissen wir nicht und müssen wir bezweifeln. Nicht dafür spricht jedenfalls das Weistum vom 6. Dezember 1355 über die Pferde, welche die Fürsten beim Empfang ihrer
Lehen geritten hatten. Wenn dieses Weistum auch später als
- ↑ Urkunden Nr. 25 und 26 A und B, die Willebriefe Karls und Rudolfs. Über die übrigen Willebriefe, unter denen derjenige Boemunds fehlt, vgl. die Anmerkung zu 26, Teil II, S. 103.
- ↑ Feria tertia XII. Ianuarii premiserat dominus zur Nuwenstatt, ubi intendebat pernoctare. Sed imperator invitabat eum mane; et mansit tota die et mane sequente. Feria quarta XIII. Ianuarii comedit dominus offam mane et recessit a Nurenberg usw.
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 169. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/187&oldid=- (Version vom 1.8.2018)