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war, der dann aus irgendwelchen Ursachen verschoben wurde. Und daß dies wirklich so war, wird durch andere Zeugnisse außer Zweifel gestellt.

Am 7. Januar stellt der Kaiser dem Bischof Johann von Straßburg eine Urkunde aus, durch welche er ihm die Pfandsumme auf gewisse ältere Pfandschaften um 5000 Gulden erhöht. Diese nicht unbeträchtliche Zuwendung begründet der Kaiser mit den guten Diensten, welche der Bischof ihm und dem Reiche durch seine Tätigkeit an seinem Hofe geleistet habe. Dabei wird ganz besonders betont, daß Johann auf dem Hoftage zu Nürnberg bis zu dessen Schluß (usque ad finalem curiae exitum) geblieben sei. Diese Urkunde muß vordatiert sein, und zwar zu einer Zeit, wo man bestimmt annahm, der Reichstag werde am 7. Januar beendigt sein. Zwei weitere Urkunden, die der Kaiser in derselben Angelegenheit am 8. und 9. Januar ausstellte, enthalten ebenfalls den Hinweis auf die Dienste des Bischofs in ähnlichen Worten, wie in der Urkunde vom 7. Januar, doch ohne Erwähnung des Endes des Nürnberger Tages. Es war eben inzwischen die Verschiebung des Reichstagsschlusses Tatsache geworden. Sollte aber nach der in der Urkunde vom 7. Januar zum Ausdruck gekommenen Meinung des Kaisers das Ende des Reichstages an diesem Tage eine vollendete Tatsache sein, so muß der Schluß und damit auch die Publikation des großen Gesetzes spätestens für den 7., wahrscheinlich aber vor diesem Tage geplant gewesen sein.[1]

Zu dem gleichen Ergebnis gelangen wir von folgenden Tatsachen aus. In einer Urkunde vom 8. Januar 1356 erteilt Karl IV. demselben Bischof Johann und der Straßburger Kirche ein Privileg[2] wegen der Pfalbürger, welches den Wortlaut des Pfalbürgerverbots aus c. XVI der Goldenen Bulle wiederholt und im Eingang ausdrücklich auf das zu Nürnberg erlassene Gesetz Bezug nimmt. Es heißt hier: Notum facimus tenore presencium unniversis, quod, licet alias imperialem legem de pfalburgeriis et eorum abolicione seu prohibicione

generalem in solempni curia nostra imperiali cum omnibus


  1. Urkunden Nr. 23, mit der Anmerkung.
  2. Urkunden Nr. 25.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 120. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/138&oldid=- (Version vom 1.8.2018)