Seite:Zeumer Die Goldene Bulle.pdf/133

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

Was endlich die beabsichtigte Verminderung der Zölle und Geleite, insonderheit der Rheinzölle betrifft, so dürfte die Anregung zu diesem Plane von den Abgesandten der deutschen Frei- und Reichsstädte, die Karl bei seiner Ankunft in Nürnberg vorfand, und die zum Teil schon in Prag bei ihm gewesen waren und ihn in diesem Sinne beeinflußt haben mochten, ausgegangen sein. Als ein Ausfluß dieser städte- und handelsfreundlichen Stimmung sind dann die Privilegienbestätigungen, welche Karl zu Nürnberg am 29. November Lübeck und andern Städten, und besonders die umfassende Privilegienbestätigung, die er am 8. Dezember den Bürgern von Köln erteilte, anzusehen. Wurde hierdurch doch den Kölnern die Befreiung von allen Zöllen ohne Ausnahme bestätigt. Wir haben schon oben (S. 68 ff.) bei Erörterung des c. XIII der Goldenen Bulle gesehen, wie nach dem Eintreffen des Kölner Erzbischofs das Blatt sich zu Ungunsten der Bürger wandte, und der Kaiser kein Bedenken trug, das eben erteilte Privileg zu widerrufen. Ebensowenig wie der Kölner dürfte aber der Trierer Erzbischof geneigt gewesen sein, auf den reichen Ertrag seiner wertvollen Zollrechte an Rhein und Mosel zu verzichten, und so finden wir denn in der Goldenen Bulle in c. IX die ausdrückliche Anerkennung der Kurfürsten im Besitze aller bestehenden Zölle in ihren Gebieten. Darin liegt aber der Verzicht auf die geplante Verminderung der Zölle.

Während die Beratung aller in der Proposition vom 25. November angekündigten Gegenstände bis zur Ankunft der geistlichen Kurfürsten verschoben wurde, benutzte der Kaiser die Wartezeit zur Erledigung anderer Geschäfte, bei welchen man der Mitwirkung jener Fürsten nicht bedurfte. Zu diesen Geschäften gehörte die Entscheidung der Frage, wem die Reittiere gehören sollten, auf denen reitend die Fürsten ihre Reichslehen empfangen hatten. Sie wurde entschieden durch ein am 6. Dezember auf Befehl des Kaisers vom Pfalzgrafen Ruprecht dem Älteren erfragtes Weistum.[1]

Ganz ruhten auch vor der Ankunft der geistlichen Kurfürsten die bis zu derselben vertagten Sachen nicht. Am

3. Dezember erhielt Ludwig der Römer eine Bestätigung seiner


  1. Urkunden Nr. 15.
Empfohlene Zitierweise:
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 115. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/133&oldid=- (Version vom 1.8.2018)