in den Worten sicut premittitur enthaltene Verweisung auf etwas Vorhergehendes, das nun tatsächlich erst nachfolgte, gänzlich übersehen haben.
Im Hinblick auf diese Zweifel könnte es auch fraglich erscheinen, ob eine kritische Ausgabe der Goldenen Bulle nicht die Anordnung des Mainzer Exemplars befolgen sollte, statt den Zusatz, wie bisher in allen Ausgaben geschehen ist, an der ihm nicht ursprünglich bestimmten Stelle zu geben. Ich glaube mich dahin entscheiden zu sollen, daß die bisher übliche Anordnung beizubehalten ist. Auch wenn sie nur durch bloßes Versehen entstanden sein sollte, so hat sie doch anscheinend auf dem Metzer Reichstage offizielle Anerkennung gefunden und sich dieselbe seither dauernd bewahrt. Ihr gegenüber hat die abweichende ursprüngliche Anordnung des Mainzer Exemplars kaum Beachtung gefunden, verdient aber jedenfalls, sehr nachdrücklich hervorgehoben zu werden.
Den Beschluß der Metzer Gesetze und damit der ganzen Goldenen Bulle macht eine Satzung des Kaisers, die in gewisser Hinsicht die merkwürdigste des ganzen Gesetzbuches, und unzweifelhaft auf die persönliche Initiative Karls zurückzuführen ist. Es wird darin angeordnet, daß die Söhne und Erben der weltlichen Kurfürsten, welche für die Succession in die Kurwürde in Betracht kommen, von ihrem siebenten bis zum vierzehnten Lebensjahre in der lateinischen (gramatica), italienischen und slavischen (tschechischen) Sprache unterrichtet werden sollen. Begründet wird das damit, daß im Reiche Völker verschiedener Zunge vereinigt seien, und daß vielfach Reichsgeschäfte in jenen Sprachen verhandelt werden müßten. Die Aufnahme der tschechischen Sprache, statt derer man eher die französische erwarten sollte, erklärt sich aus Karls besonderer Vorliebe für Böhmen. Bezeichnend für den Geist dieses Gesetzes ist besonders ein Passus, in welchem es den Eltern der Kurprinzen freigestellt wird, ob sie es vorziehen wollen, die Prinzen behufs Erlernung der fremden Sprachen auf Reisen zu schicken, oder ob sie dieselben zu Hause in Gemeinschaft mit Altersgenossen von Lehrern in den Sprachen unterrichten lassen wollen. Die Stelle würde in
Karl Zeumer: Die Goldene Bulle Kaiser Karls IV. (Teil 1). Weimar: Hermann Böhlaus Nachfolger, 1908, Seite 108. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeumer_Die_Goldene_Bulle.pdf/126&oldid=- (Version vom 1.8.2018)