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der Karrenstrafe für Verbrecher aus dem Civilstande bestimmt worden, daß ein eigenes Irrenhaus für beide Herzogthümer errichtet werden solle.

Die Kanzeley hielt es für zweckmäßig (1802) die Wahnsinnigen aus allen Anstalten, wo sie jetzt zerstreut unterhalten würden, in eine gemeinschaftliche Versorgungsanstalt zu bringen. Neumünster scheint ihr der bequemste Ort dazu, indem das dortige Zuchthaus zu einem Irrhause sehr gut eingerichtet werden könne. Die Nähe Kiels biete schätzbare medicinische Hülfsmittel dar. Es würden aber in Neumünster kostbare Veränderungen erforderlich sein, um jedem Kranken Nachts eine eigene Zelle zu verschaffen. Es sollten wie früher die Blödsinnigen sowie die Fallsüchtigen in der Regel von der Aufnahme ausgeschlossen sein. Erstere sollten nur aufgenommen werden, wenn es ihnen an allen Angehörigen fehlte, und die Obrigkeit keine Gelegenheit zu ihrer Versorgung in Privathäusern fände, Epileptische nur wenn sie wegen eines begangenen[WS 1] Verbrechens zur Gefangenschaft verurtheilt worden. Zweckmäßig sey es, die Behältniße für die Rasenden im obersten Stockwerk anzulegen, damit das Geschrei nicht von unten zu den Wahnwitzigen hinaufdringe, sondern in der Luft verhalle, und diese Behältniße so zu vertheilen und allenfalls durch dazwischen liegende zur Aufbewahrung der Vorräthe dienende Kammern so zu trennen, daß ein Rasender den andern nicht hören könne. Es wurde auch der Wunsch geäußert, es möchten sich Psychologen und Philosophen mit geschickten Aerzten verbinden; es seien Schläge nur im äußersten Nothfall angebracht. Da die Zahl der Wahnsinnigen sich in den letzten Jahren immer vermehrt habe, müsse die Anstalt auf Vergrößerung angelegt werden, jetzt für 50–60 Kranke. Ein Theil der Commission schlug dann vor Kiel zu wählen, wo Lehrer und Studenten wären und die Lebensmittel vielleicht noch billiger seien wegen der Zufuhr zu Wasser.

Die Anstellung mehrerer Aerzte in Kiel hielt man für erforderlich, ferner wurden „bejahrte“ Wärterinnen gefordert. Der Staat sei verbunden die Kosten der ersten Anlage und

Anmerkungen (Wikisource)

  1. Vorlage: begangenenen
Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 183. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0194.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)