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besonders dazu einzurichtenden festen Behältnissen zu verwahren.

Aus den vorhergehenden Auseinandersetzungen geht deutlich hervor, daß bis in den Anfang des 19. Jahrhunderts hinein praktisch nur eine ungenügende Irrenpflege in Schleswig-Holstein vorhanden war, wenn auch hier und da theoretische Betrachtungen angestellt wurden, die eine Verbesserung der Zustände verlangten und auch anbahnten. Es ist nun von Interesse die Spuren aufzusuchen, welche allmählich auf den richtigen guten Weg leiteten, an dessen Ende wir jetzt neben einer geordneten Irrenpflege, einer Behandlung der Geisteskranken begegnen, die zur Heilung führen soll. Ein Aktenstück von hervorragendem Werthe ist in dieser Hinsicht das folgende, weil es beweist wie frühzeitig hervorragende Männer in Schleswig-Holstein die ungenügende Einrichtung der Zuchthäuser grade in Beziehung auf die Verpflegung Geisteskranker erkannten. Der Fall, der in dem Schreiben erwähnt wird, ist um so interessanter als es sich um einen verbrecherischen Geisteskranken handelte, wodurch das Urtheil in damaliger Zeit gewiß noch bedeutend erschwert wurde und seine Richtigkeit um so größere Anerkennung verdient. Es ist dies ein im Concept vorliegendes Schreiben vom 28. September 1754, vom Grafen Bernstorff an den Geh. Rath und Oberpräsidenten von Qualen gerichtet. „Ew. wird noch erinnerlich sein, daß ich in Schleswig die Ehre gehabt, mit denenselben wegen Einrichtung eines Hauses worin mente capti et furiosi sicher verwahrt werden können, zu sprechen, dieselben mir auch der Zeit die Hoffnung gegeben, daß in Altona dazu wohl Gelegenheit sein dürfte. So lieb mir nun solches der Zeit zu vernehmen gewesen, so inständig muß ich dieselbe jetzo ersuchen, diese Sache näher zu überlegen und mir darüber dero Gedanken sodann mitzutheilen, indem anjetzo sich der Casus eräuget hat, daß ein Mente capus einen Todschlag begangen und man also sehr verlegen ist, wo man diesen Menschen, dem man vermuthlich nichts peinliches wird anhaben können, hinsetzen soll, da Unsere Zuchthäuser zur Aufnahme

Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 181. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0192.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)