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bisweilen mit ihnen Bethstunden halte, wo es möglich wenigstens alle 8 oder 14 Tage, wie in dem Neumünster’schen Dollhause, damit solche Leute allgemählig auf bessere Gedanken gebracht und zur Pietät aufgemuntert werden möchten. Der Pastor soll berichten sobald bey einem Wahnwitzigen die Gemüthsbesserung erfolge, damit Keiner der Dollhauskasse zur Last falle und fernerhin darinnen länger aufgehalten werde, als es höchst nöthig sei. Außerdem wurde der Prediger als eine Art Aufsichtsbehörde über die Ordnung des Dollhauses gesetzt. Er berichtet dann auch einmal, daß mit dem derzeitigen Chirurgen dem Tollhause wenig oder gar nichts gedient sei, „denn einmal ist er nicht in loco, sondern wohnt zu Grube, und daher im Nothfall beschwerlich zu haben, ferner versteht er es meiner wenigen Meinung nach nicht solche patienten zu bedienen, und endlich so ist er auch sehr negligent und mit dem Besuch des Tollhauses sehr seltsam, so daß er in 4–6 Wochen kaum einmal anspricht, und wenn er ja kompt, nichts von Medicin oder andern dienlichen Dingen adhibiret.“ Er verlangt darauf einen geschickteren und geflißeneren Chirurgen, darauf man sich im Nothfalle verlassen könne.

Schließlich wäre über das Dollhaus in Oldenburg noch zu erwähnen, daß der Pastor bei seiner Aufhebung dem religiös Verrückten nochmals sehr ernstlich zureden mußte. Auch wurde ihm angedeutet, daß wenn er zu Hause nicht art- und friedlich sich bezeige, er in ein viel härteres Gefängniß gebracht werden würde!

Das Verfahren der Niederlegung des Dollhauses in Oldenburg hatte anscheinend an der entscheidenden Stelle, dem Herzog-Bischof in Kiel gefallen, und man ging daher im selben Jahre 1739 an die Niederlegung des Dollhauses in Trittau im südlichen Holstein.[1] Dies geschah, trotzdem ein längerer Bericht von dort aus folgende Gründe dagegen angeführt hatte. Solche Häuser im Lande beizubehalten, sei


  1. Ein Ort „Tollhaus“ existirt noch bei Trittau.
Empfohlene Zitierweise:
Theodor Kirchhoff (Arzt): Die frühere Irrenpflege in Schleswig-Holstein
aus Zeitschrift der Gesellschaft für Schleswig-Holsteinische Geschichte, Band 20, S. 131-192
. Commissions-Verlag der Universitäts-Buchhandlung, Kiel 1890, Seite 139. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_fr_schles-20_0150.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)