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belehrt er uns noch über den letzten Wechsel in der politischen Gestaltung des Landes, dem freilich bei der gewöhnlichen Unsicherheit asiatischer Zustände ebensobald wieder ein neuer Wechsel folgen kann. Politisch zerfällt Mekrān jetzt seit der kürzlich erfolgten Ausdehnung der persischen Herrschaft gegen Südosten, in zwei Theile: das von Roß durchreiste unter dem Chan von Kelat stehende Gebiet wird mit dem Gesammtnamen Kedj-Mekrân bezeichnet, weil der Statthalter in Kedj wohnt, das auch früher Residenz der selbstständigen Meliks war. Oestlich reicht seine Macht bis über Kolwa, nördlich über Pandjgur, westlich von Kedj gehören dazu von den in demselben Längsthale gelegenen angebauten Distrikten noch Nasîrabâd und Tumb. Der folgende Mand ist von einem unabhängigen räuberischen Stamme bewohnt, dann folgt – immer noch im ostwestlichen Hauptthale – Pisang, welches schon unter persischer Herrschaft steht. Alle von Persien annektirten westlichen Theile Mekrâns, welche wegen ihrer stärkeren natürlichen Bewässerung unter dem Gesammtnamen Rûdchâna- (vulgär Ruhâna) Mekrân, die des Fluß-Mekrān, bekannt sind, d. i. die Distrikte Dizâk, Bahû, Gaih, Sirbâz und Kasarkand stehen unter einem in der Stadt Bampur residirenden, durch eine persische Besatzung geschützten Statthalter, ein Verhältniß, das auch Major Goldsmid nach seiner oben angeführten Querreise von N. nach S. durch den westlichen Landestheil bestätigt. Wir haben dieses auf der im Journal der Londoner Geographischen Gesellschaft beigegebenen Skizze angedeutete Routier, nach den specielleren Noten des Reisenden vervollständigt, beizufügen für zweckmäßig gehalten, um so leichter das Verhältniß der früheren, in den meisten Karten noch immer erscheinenden Grenzlinien zu den augenblicklich gültigen übersehen zu können. Nach Goldsmid’s Angaben (a. a. O. Vol. 33 p. 211) sind auch die im Verhältniß zu früheren Angaben nur sehr beschränkten Küstengebiete bezeichnet worden, über welche der Sultan von Ὁmân in Arabien eine, wie es scheint nur auf Ausbeutung des Handelsverkehrs gerichtete Oberherrschaft ausübt, wie er denn auch nach derselben Autorität für den gewöhnlich seinem Gebiete zugerechneten persischen Küstenstrich von Râs Zekîn bis Bender Ἁbbâs eine jährliche Pachtsumme an die persische Regierung zahlt.

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Diverse: Zeitschrift der Gesellschaft für Erdkunde zu Berlin. Fünfter Band. Berlin: Dietrich Reimer, 1870, Seite 197. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Zeitschrift_der_Gesellschaft_f%C3%BCr_Erdkunde_zu_Berlin_V_197.jpg&oldid=- (Version vom 6.5.2018)