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sein sollte, läßt sich irgend einmal Ruhe und Friede zwischen Arbeitern und Arbeitgebern hoffen, wenn Jene in beständig drohender Haltung Waffen schmieden, mit andern Worten Geld sammeln, um bei günstiger Gelegenheit einmal Diesen „den Meister zu zeigen“ und höhere Löhne zu erzwingen? Und wäre das allein nicht schon Grund genug, von Bundeswegen die Sache an die Hand zu nehmen und den Agitatoren zu bedeuten: „bis hieher und nicht weiter!“

Und wenn wir uns auch über das Endziel dieser Bewegung gegen die obligatorischen Fabrikkrankenkassen täuschen, wenn es wirklich nur das Mißtrauen sein sollte gegen den möglichen Mißbrauch der Arbeitgeber, finden sich denn nicht Mittel und Wege, den Arbeitern eine gewisse Garantie zu verschaffen gegen allfälligen Mißbrauch: durch Oberaufsicht des Bundes über diese Krankenkassen? Und wiederum: wenn die Arbeiter Selbstverwaltung verlangen, verstehen sie es denn auch, solche Kassen einzurichten, solche Kassen rationell zu verwalten? Wir haben Grund, daran zu zweifeln, ja wir möchten uns fast zu behaupten getrauen, daß es auch unter den Fabrikherren selbst gewiß sehr wenige gibt, die dieser Aufgabe gewachsen sind.

Es sind nun vielleicht 15 Jahre her, als wir uns einmal an die Aufgabe machten, die Organisation der verschiedenen Fabrik- und andern Krankenkassen des Kantons Zürich zu studiren. Die Früchte dieses Studiums haben wir damals in der „schweizerischen Zeitschrift für Gemeinnützigkeit“[1] – begraben.

Seitdem sind eine Menge neuer Kassen aufgetaucht, die Arbeiter fast jedes Erwerbszweigs – Metallarbeiter,

  1. I. Jahrgang, V. Heft.
Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf : mit Anhang. Cäsar, Zürich 1876, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/34&oldid=- (Version vom 1.8.2018)