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Allein daneben sehen wir wieder andere, in denen die maßgebenden Behörden sich den mächtigen Einflüssen und egoistischen Interessen der Industrie nicht wohl zu entziehen vermögen. Da stockt es dann bald in der Gesetzgebung, bald bei den Inspektionen; an eine energische Wahrung der Interessen der arbeitenden Klassen aber ist dabei nicht wohl zu denken.

Fern sei es von uns, damit irgend einen Vorwurf aussprechen zu wollen! Es liegt dies ja in der Natur der Sache, in der Bedeutung der Industrie für die Volkswirthschaft. Allein gerade darum, weil es sich so verhält, muß der freiere und unabhängigere Bund hier nothwendig in die Schranken treten, und sind uns auch die Bundesinspektoren von so hoher Bedeutung, daß wir sie vor Allem aus ökonomisch völlig unabhängig gestellt wissen möchten.

Ebenso möchten wir wünschen, daß im Gesetze selbst deutlich ausgesprochen würde, aus welchem Stande jene Fabrikinspektoren zu wählen sind. Ihre Aufgabe soll es vorzugsweise sein, den Gesundheitszustand der Fabrikarbeiter zu überwachen und alle demselben und ihrem Leben Gefahr drohenden Momente zu ermitteln und auf ihre Beseitigung hinzuwirken.

Diese Aufgabe aber können in erster Linie doch wohl nur Aerzte, erst in zweiter Linie Techniker erfüllen und es scheint uns deßhalb eine präzisere Fassung jenes Artikels in dem Sinne, daß die Fabrikinspektoren dem Stande der Aerzte und Technik angehören sollen, immerhin wünschenswerth.

Empfohlene Zitierweise:
Carl Zehnder: Aerztliche Glossen zum Fabrikgesetz-Entwurf : mit Anhang. Cäsar, Zürich 1876, Seite 11. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:ZehnderAerztlicheGlossen.pdf/14&oldid=- (Version vom 1.8.2018)