bey diesem Zweige des Industrial-Unterrichtes vordersamst dafür zu sorgen, daß man in Ansehung der Gartenlehre diese nur auf die gewöhnlichen in der gemeinen Haushaltung nöthigen Gewächse beschränke, damit sich nicht durch die Bekanntwerdung mit feineren und weniger nahrhaften Gemüßern an jenen Orten, wo hiezu kein Absatz vorfindlich, ein Luxus in die Küchen der Landleute einschleichen möge, welcher sie von der dem Landmann so nützlichen als nothwendigen gemeinen Kost abbrächte.
Wie nun bey allem dem überhaupt Unser gnädigster Wille ist, daß zu desto ausgiebigerer Erzielung des durch diesen Industrial-Unterricht zu erwirkenden Zweckes auf die meistgängigen, und wesentlich nützlichen Gegenstände auch die meiste Sorge verwendet werde; als Befehlen Wir weiter gnädigst und ernstlichst, daß auf den Unterricht in der Baumzucht die vorzüglichste Sorge verwendet werden solle. Man wird wenig Gegenden finden, welche nicht zu einigen Obstertrag, oder zu Maulbeer-Plantagen tauglich seyn sollten; es sind mithin an jenen Orten, wo die Umstände die Anlage eines besondern Industriegartens nicht erlauben (und auch an
Franz Ludwig von Erthal: Wirzburgische Verordnung, die Industrieschul-Anstalten betreffend in: Journal von und für Franken, Band 1. Raw, Nürnberg 1790, Seite 473. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wirzburgische_Verordnung,_die_Industrieschul-Anstalten_betreffend.pdf/10&oldid=- (Version vom 20.8.2021)