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VII.
Windsheimische Mühl- und Beckerordnung aus dem XV Jahrhundert.

Hernach stet geschriben etlich verzeichnis des mülwerks vnd pakens der peken zu Windsheim.

1442.

Item am ersten So ist bisher albey[1] vnser gewonheit gewesen, das wir alle Jar Jerlichen auß vnsern peken Zween peken Meister kiesen vnd erwelen die müssen alßdann bede zu Got vnd den Heiligen sweren, daß sie dasselb jare hin getrewlich daran vnd darob seyn wöllen, das sie selbs vnd auch die andern vnser peken das jar hinan allerlej prot gleiche pillige vnd


  1. Allezeit.