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zahlreichen Kirchenbesuches sich erfreue und daß er, wie man auch sonst vernommen, in besonderer Achtung stehe.

 „Unter diesen Umständen hält man sich nicht ermächtigt, den Pfarrverweser Löhe von seinem Vicariat abzurufen.

 „Die beiden vorgelegten Predigten wird man späterhin dem Candidaten Löhe zurückstellen lassen, da man sie noch zur Berichterstattung an das Königliche Oberconsistorium bedarf. Daß sie sich genau an den Sinn des Textes anschließen, was zu geflissentlichen Misdeutungen mag Anlaß gegeben haben, kann man nicht misbilligen. Da sie überdies das Gepräge eines hohen sittlichen Ernstes tragen und mit großem Nachdruck ihren Gegenstand behandeln, so kann man im Allgemeinen nichts dagegen erinnern, vielmehr muß man bezweifeln, ob es günstiger für Belebung christlicher Gesinnung wirken würde, wenn ein allzu großes Gewicht auf die Einkleidung der einfachen Wahrheit nach dem Geschmacke des Tages gelegt würde.

 Ansbach, den 28. October 1834.

Königlich Protestant. Consistorium. 
v. L.“ 




 Diese beiden incriminierten Predigten sind in der ersten Predigtsammlung, die Löhe herausgab, den „sieben Predigten“ veröffentlicht. Da diese sieben Predigten die ersten Blüthen von Löhe’s homiletischer Thätigkeit sind und seinen Ruf als Prediger begründet haben, so wird ein Wort zur Würdigung derselben hier am Platze sein. Kenner der Predigtweise Löhe’s werden die Eigenthümlichkeit derselben schon in diesem seinem homiletischen Erstlingsproduct zu finden vermögen. Diese Predigten tragen sämmtlich das Siegel eines schöpferischen Geistes, der die Kraft in sich fühlt eigene Bahnen zu wandeln, uneingeengt von den Regeln einer steifen Homiletik. Von dem Zwang derselben