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eingeleitet worden ist, ist die Abberufung des Candidaten Löhe von seinem bisherigen Privat-Vicariate für eben so nothwendig als zweckmäßig erkannt worden, und es muß deshalb um so mehr bei den diesseitigen Entschließungen vom 11. Januar und 12. Februar l. J. sein Bewenden haben, als eines Theils der nachtheilige Einfluß der Wirksamkeit desselben im Allgemeinen stärker hervortritt, als der gestiftete wesentliche Nutzen im Einzelnen sich zeigt, und andern Theils es die Pflicht der kirchlichen Aufsichts-Behörden erheischt, der mit allem Grunde zu befürchtenden Religionsschwärmerei und einem kirchlichen Separatismus in jener Gemeinde rechtzeitig entgegen zu arbeiten.

 „Indessen soll diese Entfernung des Privat Vicars Löhe, welche übrigens bei allen Candidaten, als nicht stabilen Geistlichen, aus administrativen Rücksichten jederzeit vom königl. Consistorium verfügt werden kann, demselben nicht als Strafe angerechnet werden; vielmehr bleibt es demselben unbenommen, sich um ein anderes Vicariat zu bewerben, indem es sich erwarten läßt, daß derselbe die bisher gemachten Erfahrungen und selbst diese Abberufung dazu benützen werde, seinem frommen Eifer eine mehr geregelte Richtung zu geben und die weise berechneten Schranken der geistlichen Amtswirksamkeit nicht mehr zu überschreiten.

 „Das königliche Decanat hat den Vicar Löhe hiervon in Kenntnis zu setzen und demselben väterlich ernste Ermahnungen zu ertheilen, und erhält zugleich den Auftrag, dem zweiten Pfarrer Georg in Kirchenlamitz zu eröffnen, daß er sich fernerhin und zwar bei großer Verantwortung, nicht mehr beigehen lassen dürfe, besondere Zusammenkünfte zur Belehrung und Erbauung einzelner Gemeindeglieder zu halten oder zu veranlassen und zu fördern, indem Kirche und Schule hinreichende