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B. sollen Sie, wie auch die beiden andern Geistlichen in Kirchenlamitz, so oft und stark mit den bestimmtesten Vorbereitungen zum Tode bestürmt haben, daß dieselbe wirklich vor Todesfurcht gefährlich krank wurde, und sich der königliche Landrichter Ihre Besuche ernstlich verbitten mußte.“
 „Ich habe die kranke Frau Landrichter B. auf zweimaliges Einladen durch ihre jüngere Tochter nur einmal besucht und um so weniger mit ihr auf eine auffallend ernste Weise reden können, als ich ihren Gemüthszustand und ihre Krankheit nicht beurtheilen konnte; daß sich der Herr Landrichter die Besuche ernstlich verbeten habe, ist nicht an dem.“
 8. „Ueber die neuen Wohnhäuser des Kaufmanns M. und des Landgerichtsdieners W. sollen Sie sich die Bemerkung erlaubt haben, daß beide recht viele Fenster hätten, damit recht viele Teufelchen Eingang finden könnten.“