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Heidenmission vorgelegten Fragen erklärt der gehorsamst Unterzeichnete wie folgt:

1. daß die hiesigen Missionsarbeiten bisher noch zu unbedeutend gewesen sind, um weiter befördert zu werden. Sie sind noch nicht einmal an den Unterzeichneten abgegeben.
2. Es ist Niemand besonders vorhanden, der die Sammlung der Beiträge für diesen Zweck und deren Beförderung im Königreiche besorgen oder gar leiten sollte. Wer so etwas suchen wollte, würde einem Schemen nachjagen.
3. Da bisher in unserm bayerischen Vaterlande zur Errichtung eines förmlichen Vereins für Missionen oder auch einer Missionsschule keine Erlaubnis vorhanden ist, Privat-Unterstützungen auswärtiger Anstalten der Art aber eben so wenig verboten sein können als Privat-Unterstützung z. B. zur Linderung auswärtigen Wasser- oder Feuerschadens, im Gegentheil das in der früheren Verantwortung des Unterzeichneten angezogene höchste Ministerialrescript solcher harmlosen Bemühung nicht in den Weg treten will, welche noch überdies in leicht zu findendem Zusammenhang im göttlichen Missionsgebot Matth. 28, 19. 20 als Pflicht, also auch als Recht enthalten ist, – so schickt Jeder, der Lust hat, seine Beiträge derjenigen Missionsanstalt, die ihm die gelegenste und angenehmste ist.
4. Daß die geringen Gaben einzelner Gemeindeglieder nicht einzeln an eine Anstalt gesendet werden können, und man deshalb den Zusammenfluß mehrerer abwartet, ist natürlich und derselbe Fall wie bei Unterstützung weltlicher Zwecke.