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 Bereits am 15. Februar desselben Jahres erhielt Löhe Kunde, daß der Landrichter wieder grimmig gegen ihn sei, weil es heiße, er, Löhe, halte Conventikel. Der Landrichter habe erklärt, er könne den Vicarius nicht aus dem Sinn bekommen, entweder der Vicar oder er müsse fort. Wirklich wurde Löhe im Laufe des März, und zwar diesmal beim Consistorium, wegen Abhaltens von Conventikeln angeklagt, und die Folge war ein in nicht sehr glimpflichen Ausdrücken abgefaßter Verweis des königlichen Consistoriums, der hier seine Stelle finden mag.


Bayreuth, den 10. April 1832.

 „Im Namen Seiner Majestät des Königs!

 „Auf den Bericht des königlichen Decanats Wunsiedel vom 31. März d. J. in rubriciertem Betreff wird unter Zurückgabe der Beilagen desselben erinnert, daß nach diesen der Privatvicar Löhe als ein von sich eingenommener junger Mann erscheint, dem es an Welt- und Menschenkenntnis noch gar sehr fehlt, und der also wohl thun wird, bei seinem nicht berechneten Eifer, auf Andere wohlthätig einzuwirken, sich zuvor reifere Erfahrungen zu sammeln und vor geistlichem Hochmuth zu hüten.

 „Das königliche Decanat hat ihn hierauf ernstlich und väterlich aufmerksam zu machen und ihm insbesondere die nachtheiligen Folgen vorzuhalten, die ihn unausbleiblich treffen werden, wenn er bei seinem Wirken in kirchlicher und religiöser Beziehung die gesetzlichen Schranken nicht achten und besondere Zusammenkünfte zu religiösen Zwecken begünstigen oder gar veranlassen sollte. Der Decan Sommer ist aufzufordern, auf diesen jungen Mann ein ganz besonderes aufmerksames Auge zu haben und ihm mit seinen gereiften Erfahrungen zur Hand zu gehen, damit er aus Unerfahrenheit bei dem besten Willen nicht schade, statt zu nützen glaube. – Auch hat das königliche Decanat den