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er gerne ledig geworden wäre. Noch war Löhe nicht länger als ein Vierteljahr in Kirchenlamitz, als bereits die erste Klage wider ihn vom Landgericht beim Decanat eingereicht wurde. Es war die erste aufsteigende Wolke, die spätere ernste Stürme verkündigte. Die Klage des Landrichters trug Löhe die erste „Nase“ von Seiten des Decanats ein. Der Verweis war diesmal noch ziemlich gnädig ausgefallen. Wir theilen im Folgenden das Actenstück sammt Löhe’s Entgegnung mit.


Wunsiedel, den 9. Januar 1832. 

 „Es ist zur amtlichen Anzeige gekommen, daß der Pfarramts-Candidat und Privatvicar Löhe zu Kirchenlamitz sich in seinen öffentlichen Vorträgen einer sehr heftigen und dem liebevollen Geiste des Christenthums ganz fremden Sprache bedient, daß er als ein so junger Mann, der erst vor kurzem in die Pfarrgemeinde Kirchenlamitz eingetreten ist und den religiösen und sittlichen Zustand derselben im Allgemeinen und Besonderen noch viel zu wenig kennt, als daß es ihm zustehen sollte, so harte Urtheile über sie auszusprechen, dieser Gemeinde Gebrechen und Sünden zur Last legt, die einen hohen Grad von Verwilderung und sittlicher Verdorbenheit voraussetzen, die dem Decanate und gewiß auch dem dortigen Pfarramte bisher fremd geblieben ist.

 „Wenn man auch dem gewiß gutgemeinten Eifer des Vicar Löhe gerne Gerechtigkeit widerfahren lassen will; wenn wir auch als Prediger und Seelsorger gegen die sittlichen Gebrechen unserer Gemeinden nichts weniger als gleichgültig sein dürfen, sondern ohne Menschenfurcht und ohne Menschengefälligkeit gegen das Unrechte und Verwerfliche kräftig auftreten müssen, um Besserung zu bewirken, so darf doch die nöthige Pastoral-Klugheit und das ἀληθεύειν ἐν ἀγάπῃ nicht außer Augen gesetzt