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geschehen. Auch sind so gar viele und schwere Punkte, auf die es ankommt, – und über alle und jede reden die Bekenntnisse deiner Kirche – und die Schrift so klar, so verständlich, so einfach!


5. Die lutherische Particularkirche hat das unterscheidende Kennzeichen schriftmäßigen Bekenntnisses.


 Bisher haben wir einen Namen nicht genannt, den Namen der sogenannt lutherischen Particularkirche. Hier sei er vorgreifend genannt, weil wir uns dadurch für die nachfolgenden Capitel größere Deutlichkeit anbahnen.

 Wir geben zu, daß die sogenannt lutherische Kirche nur eine Particularkirche, eine Abtheilung der sichtbaren Kirche sei, aber wir behaupten, daß sie bei manchem Mangel, der ihr anklebt, nichts desto weniger vor allen andern Kirchen das Kennzeichen der reinen Particularkirche, der Kirche κατεξοχὴν habe. Wir gestehen, daß der Name „lutherisch“ neben dem hehren Namen „Kirche“ eine üble contradictio in adjecto sei; aber wir behaupten auch, daß er geschichtlich nichts anderes sei, als ein ungeschicktes Pronomen für alle schöneren Ehrentitel der Kirche. Wir behaupten selbst, daß sich die Kirche von keinem Menschen nennen solle; aber wir behaupten daneben, daß der Tadel, welcher die Korinthier wegen ihrer Parteinamen „kephisch, paulisch, apollisch“ traf, auf die lutherische Kirche gar nicht paße. Denn jene Namen bezeichnen Parteien, welche bei völlig einigem Lehrgehalte der Vorträge Petri, Pauli und Apollos aus kränkelndem Wohlgefallen an der verschiedenen Lehrart Petri, Pauli und Apollos hervorgegangen waren. Der Name „lutherisch“ hingegen geht auf den Lehrgehalt selber und ist unserer Particularkirche von Seiten der Feinde deshalb angehängt worden, weil sie den beßeren Namen „christlich, katholisch, apostolisch,“ in eitler Anmaßung sich selbst zuschrieben, ihn also einer andern Kirche aus Gründen der Selbstsucht nicht zugestehen konnten. Von Seiten der Freunde tolerirte man den Namen und tolerirt ihn noch, weil man die wohlgegründete Ueberzeugung hatte und hat, daß eines Theils kein Protest dagegen