Seite:Wilhelm Löhe - Beichtunterricht (4. Auflage).pdf/85

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.

als z. B. Feindschaft[1], Zauberei, Ehebruch, Hurerei, Geiz, Stolz, Wucher[2], Meineid, Saufen, Fressen, etc. etc. Sonderlich auch, welche in offenbarer Verachtung des göttlichen Worts und h. Predigtamts dahinleben, oder in Verachtung, Vernachlässigung Ungehorsam, Aufruhr wider Eltern und Obrigkeiten.


d. Verfahren mit dem Bindeschlüssel ist langsam.
d. Dabei wird niemals schnell verfahren, sondern, als in einer hohen Sache, langsam, damit Gerechtigkeit gehandhabt werde und nicht ins Amt der h. Kirche sich Leidenschaft, Gunst, oder Abgunst schleiche. Der Sünder wird darum mehrere Male gewarnt – und erst nach fruchtloser Warnung in den Bann gethan. Desgleichen, obgleich keinem Seelsorger zugemutet werden kann, sein leidenschaftloses Gewissen dem Ermessen eines andern zu unterstellen, wird doch keiner auch bloß nach dem Gutachten eines einzelnen Seelsorgers gebunden und in den Bann gethan; sondern es muß die Zustimmung der Kirche, resp. ihrer Vorstände eingeholt werden. Denn
  1. S. Luther 6. Francke p. 70. Eckard p. 170.
  2. S. Luther im Traktat vom Wucher. Francke p. 69.
  3. Empfohlene Zitierweise:
    Wilhelm Löhe: Einfältiger Beichtunterricht für Christen evangelisch-lutherischen Bekenntnisses. Kommissionsverlag der Buchhandlung der Diakonissenanstalt, Neuendettelsau 1900, Seite 83. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Beichtunterricht_(4._Auflage).pdf/85&oldid=- (Version vom 17.7.2016)