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Beichtpfennigs oder Beichtgroschens handelt, mit einem Alten zu reden, sich „Beichtthaler“ ausbedingen und so die mögliche Abhilfe eines nicht geringen Schadens der Kirche selbst unmöglich machen werden. Denn wahrlich, dadurch wird Abhilfe unmöglich, weil auch die Gemeinden in solchen Fällen so gerne, als jemand, auf das Ihre sehen – und überhaupt keinem Menschen weniger ein genügendes Auskommen zu gönnen pflegen, als ihren Geistlichen, deren Amt ins Reich des HErrn gehört und nicht von dieser Welt ist. Besinnt man sich doch heutzutage erst, wenn es sich fragt, wozu, zu welchem Nutzen Geistliche besoldet werden! Eine heilige Selbstverläugnung von seiten der Geistlichen wäre hier sehr löblich und nach dem Sinn des HErrn. Würde ein Geistlicher für seinen Anteil das Beichtgeld ganz fahren lassen, damit nicht Geschenke seine Augen verblenden[1], so würde der HErr gewiß einem solchen den nötigen irdischen Segen nicht versagen, er würde solchen Verlust als um Seinetwillen erlitten ansehen. Es ist ein göttliches Gemüte, welches 1. Kor. 9, 18 schreibt: „Was ist denn nun mein Lohn? Nämlich daß ich predige das Evangelium Christi und thue dasselbige frei umsonst, auf daß ich nicht meiner Freiheit am Evangelio mißbrauche? Solch göttlicher Sinn thut not und hat große Verheißung, z. B. Matth. 19, 27 ff.


25.
Kostbarkeit der Schlüsselgewalt.

 Die Schlüsselgewalt ist etwas Kostbares, welches von den Menschen niemals genug geschätzt


  1. Mit großem Rechte sagt Sirach 19, 31: „Geschenke und Gaben verblenden die Weisen und legen ihnen einen Zaum ins Maul, daß sie nicht strafen können.“ Und ernster noch spricht der Herr 23, 8 (cf. 5. Mos. 16, 19 etc.): „Du sollst nicht Geschenke nehmen: denn Geschenke [67]
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Wilhelm Löhe: Einfältiger Beichtunterricht für Christen evangelisch-lutherischen Bekenntnisses. Kommissionsverlag der Buchhandlung der Diakonissenanstalt, Neuendettelsau 1900, Seite 66. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Beichtunterricht_(4._Auflage).pdf/68&oldid=- (Version vom 17.7.2016)