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sie nicht sind, was nach der Lehre unsrer symbolischen Bücher die Privatbeichte und Privatabsolution ist. Das Letztere festgehalten wollen wir sogar zugeben, daß unter gegenwärtigen Umständen treue Diener sich sogar eines Vorteils der allgemeinen Vorbereitungen getrösten können – so traurig auch dies Zugeständnis an und für sich selbst ist. Sollte nämlich heutzutage nur Privatbeichte gehalten werden, so würden, wenn man es ernstlich nähme, entweder überhaupt nur sehr wenige, oder wenn viele, unter diesen vielen die meisten als Heuchler in den Beichtstuhl kommen, – und es würden für den absolvierenden Beichtvater eine Menge Gewissensnöten entstehen, welche bei der allgemeinen Beichte und der bei ihr gebräuchlichen bedingten Absolutionsformel wegfallen, während in ihr dennoch eine feierliche Gelegenheit mehr gegeben ist, den Herzen nahe zu kommen. – Dieser zugestandene Vorteil aber darf keineswegs Ursache werden, die Privatbeichte und Privatabsolution zu vernachlässigen, sondern man sollte sie vielmehr bei allen denen ins Leben treten lassen, welche durch die Predigt und öffentlichen Abendmahlsvorbereitungen erweckt worden sind. Ohne Privatbeichte und Privatabsolution kann man die Seelsorge erweckter Seelen nicht kräftig führen. Während daher die allgemeine Beichte fort bestände, sollte man Konfirmanden und Erweckte von dem großen Segen der Privatbeichte und Privatabsolution unterrichten und sich ihnen zur Übung derselben anbieten. Ist

Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Einfältiger Beichtunterricht für Christen evangelisch-lutherischen Bekenntnisses. Kommissionsverlag der Buchhandlung der Diakonissenanstalt, Neuendettelsau 1900, Seite 64. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Beichtunterricht_(4._Auflage).pdf/66&oldid=- (Version vom 17.7.2016)