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wäre, um dem Sünder die Absolution zu sprechen, so erfordert doch schon die Ausübung des göttlichen Seelsorgeramts, daß dem Seelsorger gebeichtet werde.


b. Menschliche Seelsorge von Gott verordnet.

 Daß es göttlich eingesetzte Seelsorger gebe, ist leicht zu beweisen. Es ist Gottes ausdrücklicher Wille, daß der Mensch durch Menschen nicht allein vom Wege zum ewigen Leben unterrichtet, sondern auch auf demselben geleitet werde, und das Hirten- und Lehramt gehören beide zusammen. Lies Eph. 4, 11. So wie es ein großer Hochmut ist, wenn einer mit Verschmähung der Kirche aus der heil. Schrift den Weg des Herrn sich selber und allein suchen will[1]; so wie er unternimmt, durch seine Mühe zu finden, was 15, ja 18 Jahrhunderte nicht ohne vielfachen Irrtum und Kampf der ganzen Kirche haben finden und erhalten können; eben so ist es auch großer Hochmut, sich den von Gott gesetzten Hirten zu entziehen, als könnte man allein den Weg zur ewigen Heimat gehen, welches doch der HErr nicht für gut gehalten und darum Hirten verordnet hat. Lies Apostelgesch. 20, 28.  1. Cor. 12, 28.  Eph. 4, 11. Gleichwie man in eigener Sache nicht


  1. Diese Worte sollen keine Einwendung wider die Deutlichkeit des göttlichen Wortes sein oder enthalten; sondern wider den menschlichen Hochmut, welcher dunkle Augen macht, daß man auch Deutliches nicht sehen kann.
Empfohlene Zitierweise:
Wilhelm Löhe: Einfältiger Beichtunterricht für Christen evangelisch-lutherischen Bekenntnisses. Kommissionsverlag der Buchhandlung der Diakonissenanstalt, Neuendettelsau 1900, Seite 33. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wilhelm_L%C3%B6he_-_Beichtunterricht_(4._Auflage).pdf/35&oldid=- (Version vom 17.7.2016)