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können, zu grosser Sparsamkeit verurtheilt, so dürfte es rathsamer sein, statt verstümmelter Abdrücke, nur ausführliche Regesten zu veröffentlichen. Ganz unzulässig aber erscheint es uns, wenn ein Editor Kürzungen vornehmen wollte, ohne sich hierüber, nicht nur im Allgemeinen, sondern auch in jedem einzelnen Falle, in genügender Weise auszusprechen. Er ist es sich selbst schuldig dieses zu thun, wenn er sich nicht in die Lage älterer Editoren begeben will, denen man auch solche Auslassungen, die sie gewiss bona fide vollzogen haben, als tendenziöse ja dolose Massregeln, vorwirft. Hiedurch soll, begreiflicher Weise, nicht in Abrede gezogen werden, dass, bei gewissen an relevanten Stellen vollzogenen Auslassungen, nicht nur mangelhafte Kenntnisse und Sorglosigkeit, sondern ganz andere Dinge mit im Spiele gewesen sein mögen.

Vielleicht dürfte ich jetzt schon die Geduld meiner Leser zu sehr auf die Probe gesetzt haben. Eine kürzere Behandlung des Themas schien mir aber nicht zulässig, weil die von Waitz seiner Zeit gegebenen kurzen Bemerkungen hinreichend zeigen dürften, dass gar wenig dadurch gewonnen wird, wenn man nur einzelne, und grössten Theils schon von vielen Herausgebern practisch geübte Sätze zur Sprache bringt, sich

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 52. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/59&oldid=- (Version vom 1.8.2018)