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vollziehenden Gesammtentwickelung – im Auge behaltende Darstellungen, sondern gewissermassen nur als Beilagen und Beweismittel für im Wesentlichen schon festgestellte, wenn auch nicht allseitig zur Anerkennung gebrachte Ansichten.

Nunmehr hat sich aber, selbst für die bescheidenste Publication, ganz allgemein eine Erweiterung des Gesichtskreises eingestellt. Man veröffentlicht jetzt insgemein Urkunden nicht zu Gunsten eines Thema probandum, sondern in der mehr oder minder klar erkannten Absicht, den ganzen Gehalt dieser Quellen zur Verfügung zu stellen. Was dem Genealogen werthlos erscheint, ist vielleicht von grosser Bedeutung für den Rechtshistoriker. Was diesem keine Ausbeute gewährt, kann für die Sprachforschung von höchster Wichtigkeit sein. Und selbst allbekannte Formen und Formeln werden unter Umständen wichtig, wenn es sich um deren örtliche Verbreitung und zeitliche Dauer handelt.

Welcher Herausgeber will nun sicher ermessen können, welche Theile einer Urkunde füglich ganz hinwegfallen oder verstümmelt gegeben werden dürfen? Ist man in Rücksicht auf die Kosten, die denn doch eine grosse Rolle spielen, da auch die gediegensten Urkundensammlungen kaum ohne Subvention erscheinen

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 51. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/58&oldid=- (Version vom 1.8.2018)