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Formen Basil, Basilea, Basvl u. s. w. im Index unmittelbar auf Basel folgen lassen, dagegen aber an den Stellen, wo sie vermöge des streng durchgeführten Alphabets stehen müssten, nur kurz auf Basel verweisen. Dieses Verfahren würde ich unbedenklich auch auf solche Fälle ausdehnen, in welchen man Formen beiziehen müsste, die unter einen ganz anderen Buchstaben zu stehen kommen, wie vielfach bei B und P; D und T; bei C und K; U und V u. s. w. wird geschehen müssen. Um dieses Verfahren mehr ins Auge fallen zu lassen, kann man die dem gegenwärtigen Namen untergestellten älteren Formen beim Abdrucke etwas weniges hereinrücken.

Die Beibehaltung aller, in den Originalen befindlichen Formen, ist desshalb nöthig, weil sie allein gegen Irrthum hinreichende Sicherheit gewährt, während man sich denn doch zuweilen täuscht, auch wenn man eine gründliche Localkenntniss für sich in Anspruch nehmen kann. Bei zweifelhaften Örtlichkeiten ist man ohnediess dazu genöthigt, die nicht mit Sicherheit zu erklärenden alten Namen, wie im Texte so auch im Index, beizubehalten. Man wird vielleicht entgegenhalten, es verlohne sich nicht, namentlich wenn die Deutung eine sichere sei, alle Varianten aufzuführen. Ist man in der That ganz sicher, sich nicht irren zu

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 46. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/53&oldid=- (Version vom 1.8.2018)