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Platz greifen müssen, findet man in der vielerwähnten Abhandlung so gut als nichts. Nur ein einziges Mal ist gelegentlich davon die Rede, dass es sich mit dem ij in deutschen Urkunden etwas anders verhalte, während es in den lateinischen eine reinkalligraphische Gewohnheit gewesen sei, wenn man, statt zwei i zu schreiben, das zweite, oder ein am Ende des Wortes stehendes, i (j) lang herabzog.

Was die deutschen Urkunden betrifft, so scheint doch unzweifelhaft zu sein, dass die mundartlichen Eigenthümlichkeiten derselben auch im Abdrucke möglichst vollständig wiedergegeben werden müssen. Daher ist es aber auch ganz unerlässlich der Vocalisirung besondere Aufmerksamkeit zu schenken. Bahnbrechend ist in dieser Hinsicht das Verfahren in Mone’s Zeitschrift. Wo die angewendeten Doppelvocale durch den Schreiber ganz deutlich geformt und consequent angewendet worden sind, da ist auch eine besondere Schwierigkeit für den Abdruck nicht vorhanden. Der Editor muss sich eben mit der Druckerei ins Einvernehmen setzen und die nöthigen Typen giessen lassen, nicht nur das beinahe in allen Officinen vorräthige ů, sondern auch eine ganze Reihe ähnlicher Zeichen, die dadurch entstanden sind, dass man, zur Modification des Grundlautes, einen zweiten Vocal über den ersteren

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 41. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/48&oldid=- (Version vom 1.8.2018)