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und Wortformen, über welche die gangbaren und als allgemein bekannt vorausgesetzten Glossarien, keine oder nicht die richtige Auskunft ertheilen. Dass man aber auch in dieser Richtung seine Anforderungen nicht überspannen dürfe, ist unbezweifelt. Böhmer äussert sich hierüber, es sei unverständig bereits bei dem Abdrucke den Besitz und die Anwendung von Kenntnissen zu verlangen, die eben durch die Herausgabe grossen Theils erst gewonnen werden sollen. Irrthümer werden niemals ganz vermieden werden können. Man sollte sich aber davor hüten, ein allzugrosses Wesen daraus zu machen, wenn einige geographische, genealogische, chronologische oder etymologische Erklärungen missglücken, denn auch die exacteste Publication bleibt niemals ganz frei von solchen sublunarischen Gebrechen. Man hat gewiss alle Ursache, über die mustergültige und gediegene Arbeit, welche man in den Monumenta Germaniae historica fast ohne Ausnahme findet, mit patriotischem Stolze sich zu freuen und doch ist es ja Thatsache, dass auch in diesem klassischen Nationalwerke gänzlich verunglückte Erklärungen nicht zu den ganz unerhörten Dingen gehören.

Auch in Hinsicht auf die Verschiedenheiten, die bei der Edition lateinischer und deutscher Urkundentexte

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 40. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/47&oldid=- (Version vom 1.8.2018)