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nicht nur nicht beseitigt, sondern offenbar vermehrt werden. Ein gleiches gilt von den Regierungs- und Pontificatsjahren.

Wie steht es um die Lehre von den Indictionen, nachdem bekanntlich durch Ideler starke Bedenken gegen die landläufigen Annahmen längst vorgebracht worden sind? Wo soll man sich in ganz genügender Weise über die verschiedenen Jahresanfänge Raths erholen? Gewiss, es wäre zuerst noch manche Vorfrage zu lösen, bevor man sich bemüssiget finden könnte, so etwas wie eine stramme Ordonanz für Editoren von Urkundenbüchern zu erlassen.

Unverkennbar ist, dass es sich nicht rechtfertigen lasse, wenn die an Originalurkunden befindlichen Siegel von den Herausgebern von Urkundenbüchern gar nicht oder nicht gehörig beachtet werden. Leider fehlt uns aber eine allgemein recipirte Nomenclatur. Man kann sich sehr leicht hievon überzeugen. Hiedurch wird die Beschreibung der Siegel schwerfällig und unverständlich. Zuerst dürfte es sich darum handeln, sich über die Annahme eines sphragistischen Systems zu verständigen und das zweite Erforderniss dürfte eine exacte Blasonirung der heraldischen Theile der Siegel sein. Ein praktisch durchführbares, nach strengwissenschaftlichen Principien gearbeitetes und sich durch seine

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 35. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/42&oldid=- (Version vom 1.8.2018)