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schon längst edirt sind. Abermalige Abdrücke werden namentlich dann vollauf gerechtfertigt sein, wenn die älteren mangelhaft waren oder sich in seltenen Werken befinden. Sind die Originale noch vorhanden und kann man dieselben benützen, so darf man sich der Mühe, eine sorgfältige Revision vorzunehmen, kaum entschlagen. Die Ausstellungen welche Waitz, in dieser Hinsicht, gegen die niemals in den Buchhandel gekommenen, sondern vom hochverehrten Herausgeber nur mit Auswahl an Freunde und Bekannte vertheilten Acta Conradi regis vorgebracht hat, würden allerdings ganz begründet sein, wenn es nicht eine bekannte Thatsache wäre, dass Böhmer in jenem Probedrucke hauptsächlich nur das ihm passend scheinende Format anschaulich vorlegen wollte und zwar im Gegensatze zu den Monumenta Germaniae historica, sowie auch unter Berücksichtigung des, durch überflüssigen Luxus in der Ausstattung erwachsenden, der Verbreitung eines für gar viele Benutzer bestimmten Werkes, leidig in den Weg tretenden, hohen Preises.

Wenn die Urschrift nicht mehr vorhanden oder dem Herausgeber nicht bekannt, nicht zugänglich ist, so bleibt freilich nichts übrig als ein Nachdruck, der natürlich, wenn die Urkunde an mehreren Orten abgedruckt sein sollte, nach jenem Texte gefertigt werden

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/38&oldid=- (Version vom 1.8.2018)