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Seine Marginal- und Interlinearnoten weisen daher nicht unwesentliche Abweichungen mehrfach nach. Natürlich ist bei Benützung von Copien darauf zu sehen, dass man deren Alter so genau als möglich angebe, also bei gänzlichem Mangel an Angaben hinsichtlich der Zeit in welcher die Abschrift gefertigt wurde, wenigstens das aus den Schriftzügen u. s. w. zu bestimmende Jahrhundert.

Entnimmt man Abschriften aus Copialbüchern, so muss deren Alter und Beschaffenheit bezeichnet werden, was füglich im Vorworte geschehen kann, namentlich wenn man eine ganze Reihe von Stücken dem nämlichen Chartularium zu verdanken hat. Immerhin dürfte es aber zweckmässig sein, wenn man auch beim Abdrucke selbst eine Verweisung auf das Vorwort giebt. Bemerkt man nur im Vorworte welche Numern man aus dieser oder jener Sammlung genommen habe, so bürdet man doch wol dem Leser eine unnöthige Mühe auf. Sehr häufig enthalten die Copialbücher Einträge aus ziemlich verschiedenen Zeiten. Ist dieses der Fall, so wird der Herausgeber auch diesen Punkt berücksichtigen müssen.

Oftmals verlangt es die beabsichtigte Vollständigkeit einer Urkundensammlung, dass man auch solche Stücke neuerdings wieder zum Abdrucke bringe, die

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 30. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/37&oldid=- (Version vom 1.8.2018)