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in etwas ausführlicherer Weise zu äussern, wenn dieselbe einer näheren Begründung bedarf.

Trägt die zu edirende Urkunde Spuren einer an einzelnen Stellen vollzogenen Fälschung, oder aus Unverstand vorgenommenen Schlimmbesserung an sich, sind Rasuren vorhanden und ist auf dieselben, zumal von anderer Hand und Tinte, wieder geschrieben worden, so muss der Herausgeber hierauf aufmerksam machen, indem er zugleich sein unvorgreifliches Urtheil über die dem betreffenden Schriftstücke überhaupt zukommende Glaubwürdigkeit abgiebt. Will man ganz exact verfahren, so wird man es nicht einmal mit Stillschweigen übergehen dürfen, wenn einzelne Worte, wie es scheint gleichzeitig und durch die erste Hand, als Nachtrag über die Zeile gesetzt sein sollten. Überhaupt liegt es dem Herausgeber ob, seine Ansicht über die Ächtheit oder Unächtheit zweifelhafter Urkunden auszusprechen, wobei freilich grosse Behutsamkeit dringend anempfohlen werden muss. So hat seiner Zeit Dümgé, bei der Bearbeitung seiner Regesta Badensia, hyperkritischen Zweifeln Raum gegeben.

Sind einzelne Worte durch Feuchtigkeit, Moder, Brand, oder wie immer, ganz unlesbar geworden, so genügt es wol nicht dieses zu bemerken. Man wird wohl daran thun, die Grösse der Lacune durch Puncte

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 26. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/33&oldid=- (Version vom 1.8.2018)