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durchlaufende Verwendung des kurzen s, weil dasselbe nicht mit f verwechselt wird. Es wurde bereits bemerkt, dass die bewährtesten Editoren sich dem Urtexte möglich genau anschliessen, und demgemäss die Orthographie der zu edirenden Stücke nicht verändern, auch wenn dieselbe offenbar fehlerhaft ist. Nur solche Fehler werden berichtigt, die ganz entschieden zur Gattung der Schreibfehler gehören, die also der Schreiber der Urkunde, bei einer sorgsamen Revision, selbst berichtigt haben würde. Dass man diese berichtigen müsse, unterliegt wol keinem Zweifel, dagegen fragt es sich, wo diese Berichtigung am füglichsten gegeben werde, im Texte oder in einer Note. Wo die Verstösse so beschaffen sind, dass ein aufmerksamer Leser selbst die Berichtigung sofort vollziehen kann, also z. B. wenn der Schreiber der Urkunde, aus der Construktion fallend, die Casus verwechselt hat, da mag statt einer Note ein (sic!) genügen.

Brevi manu, das heisst ohne irgend eine Angabe hierüber, sollte man freilich im Texte gar nichts abändern, denn es kann in einzelnen Fällen für den Leser von Werth sein, feste Anhaltspunkte darüber zu besitzen, welche Urschrift einem Abdrucke zu Grunde gelegt worden sei. Weitaus nicht alle Duplicate sind vollständig gleichlautend und manche wichtige Urkunde

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 24. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/31&oldid=- (Version vom 1.8.2018)