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und Ursprünglichkeit der Stücke“ hiedurch gewinnen zu können glaubt. Die Gewähr für die Ächtheit der betreffenden Stücke zu leisten, ist Sache des Herausgebers. Stellen sich aber gleichwohl Bedenken ein, so muss denn doch auf das Original zurückgegriffen werden. Es fragt sich in erster Linie, ob der Editor zuverlässig und hinreichend seiner Aufgabe gewachsen war. Ist dieses der Fall, so kann derselbe füglich auch in Hinsicht auf die Redaction Glaubwürdigkeit beanspruchen. Die auch von Waitz gebilligten Worte aus der Vorrede zu Grotefend’s und Fiedeler’s Urkundenbuch der Stadt Hannover, dürften den Standpunkt eines zuverlässigen Editors sehr richtig bezeichnen. „Wir glaubten versichert zu sein, dass jeder der uns die richtige Auflösung der im Drucke nicht wiederzugebenden Signaturen zutraut, bei uns auch über das richtige Vertauschen eines grossen mit einem kleinen Anfangsbuchstaben, eines langen ſ mit einem kurzen s, eines i mit einem j, eines u mit einem v keinen Zweifel hegen werde.“ Sollte dagegen der Herausgeber flüchtig und kritiklos zu Werk gegangen sein, so würde seine Arbeit schlecht bleiben, wenn sie auch äusserlich vollkommen schulmässig gehalten wäre. Wir erlauben uns die Ansicht auszusprechen, dass im Grunde genommen die Behandlung

Empfohlene Zitierweise:
Karl Heinrich Roth von Schreckenstein: Wie soll man Urkunden ediren?. Verlag der H. Laupp’schen Buchhandlung, Tübingen 1864, Seite 22. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Wie_soll_man_Urkunden_ediren%3F.pdf/29&oldid=- (Version vom 1.8.2018)