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vnd Schluß / dem gemeinen Wesen zu Nutzen vnd Besten löblich concediret vnd verordnet worden / keines wegs abzusetzen gedencken.

Also thun dieselbige hiemit / vnd in Krafft dieses / obbemelte Concession, auch in dero Nahmen gnädigst widerholen vnd kräfftiglich bestättigen / also / vnd dergestalt / daß der Truck mehrberührter Friedens-Tractaten vnd Abschieds in dero Churfürstlichen Haupt- vnd Residentz-Statt Mäyntz / durch Nicolaum Heylen / der Verlag aber durch obbenandten Philipps Jacob Fischern / seinem selbst Erbieten nach / zu männigliches contento beschehen vnd geführt / Sonsten aber von keinem andern / wer der auch seye / oder vnter was Praetext solches geschehen möchte / solchem Truck vnd Verlag ichtwas zu Schmählerung oder Abbruch vorgenommen werden solle.

Signatum Würtzburg den 25. Januarij Anno 1648.


 Johann Philipp.


 (Locus Sigilli.)

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Gustav Adolf: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 10. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_010.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)