Ferdinand III., Kristina von Schweden: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück | |
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nachdrucket / also auch nachgedruckter distrahiret, feyl habet / vmbtraget / oder verkauffet / noch solches andern zu thun gestattet / als lieb einem jeden sey / Vnsere vnd deß Reichs schwere Vngnad vnd Straff / auch obbestimbte Pöen / vnd Verlierung desselben ewers Trucks / den vielgedachter Supplicant / wo Er oder seine Erben dergleichen bey ewer jeden finden würden / also gleich auß eigener Gewalt / ohne verhinderung männiglichs / zu sich nehmen / vnd damit nach jhrem Gefallen handeln vnd thun mögen / daran sie auch nicht gefrevelt haben sollen / doch solle offtbesagter Philips Jacob Fischer auff seinen eigenen Vnkosten / von besagtem Opere vier Exemplaria zu vnserer Kayserl. ReichsHofCantzley vnfehlbarlich zu vbersenden / vnd ehender kein Exemplar zu verkauffen / noch zu vergeben / biß solang solches beschehen / schuldig vnd verbunden seyn.
Mit Urkundts Brieffs besiegelt mit vnserm Kayserlichen auffgedrucktem Secret Insiegel. Geben auff vnserm Königl. Schloß zu Prag / den dritten Martij / Anno Sechzehundert / Achtvndviertzig / vnserer Reiche / deß Römischen im Zwölfften / deß Hungarischen im dreyvndzwantzigsten / vnd deß Böhaimischen im einvndzwantzigsten.
Ferdinand.
(LS.)
Ferdinand Graff Kurtz.
Ad Mandatum Sacae. Caesae.
Majestatis proprium.
Johann Söldner D.
Ferdinand III., Kristina von Schweden: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 8. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_008.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)