Seite:Westfaelischer Friede IPO 1649 005.jpg

Fertig. Dieser Text wurde zweimal anhand der Quelle korrekturgelesen. Die Schreibweise folgt dem Originaltext.
Ferdinand III., Kristina von Schweden : Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück

An den Leser.

Demnach niemand gebühret / ohne der Röm. Käys. Mayst. wie auch Ihr Churfürstl. Gn. zu Mäyntz / als deß Heyligen Römischen Reichs Ertz-Cantzlers durch Germanien / erlangte Gnad / Wissen vnd Willen / die jenigen Actae, so bey offentlicher Reichs-Versamblung zu Oßnabrück vorgangen seyn / in Truck zu geben / im Werck aber sich ein vnd der ander vnterstehen wil / daß ohnlängst zwischen allerhöchst bemelter Ihr Kayserl. May. wie auch Königl. May. in Schweden / verglichene Instrumentum Pacis in Truck / vnd zwar nicht dem rechten Original gemäß / außgehen zu lassen / Allerhöchst besagt Ihr Kays. Mayestet aber / wie auch Ihr Churfürstl. Gnaden zu Maintz / als Ertz Cantzler durch Germanien / Philips Jacob Fischern / deß Raths zu Franckfurt / die besondere Kayserliche vnd Churfürstliche Gnad gethan / vnd von dero Reichs Directorio bey den GeneralFriedens-Tractaten authenticam Copiam, nach dem rechten wahren bey demselben hinderlegtem Original / gnädigst dahin ertheilt haben / daß Jhme allein solches trucken zu lassen / erlaubt / allen andern aber / vnd zwar / bey Straff fünff Marck lötiges Golds / verbotten seyn solle / wie hernachfolgende beyde Kayserliche vnd Churfürstliche Privilegia mit mehrerm außweisen / Als ist solches zu mäniglichs Nachricht anzudeuten / für eine Notturfft ermessen worden.

Empfohlene Zitierweise:
Ferdinand III., Kristina von Schweden: Westfälischer Friede - Vertrag von Osnabrück. Frankfurt: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 5. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPO_1649_005.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)