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allein zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten / vnd zu erfüllen. Dessen zum Zeugnuß haben Wir Vnser Insiegell an gegenwärtiges Patent lassen setzen. Dann diß ist Vnser Will vnd endliche Meynung. Geben zu Pariß den XX. Tag Mertz / im Jahr Vnsers Heyls / 1648. vnnd Vnsers Reichs im Fünfften / underzeichnet / Louys. Vnd vff dem Vmbschlag / Im Nahmen deß Königs / der Königinn Regentinn seiner Mutter gegenwärtig / von Lomeny, vnd mit dem grossen Siegel in gelb Wachß gesiegelt.
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Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_065.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)
Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 65. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_065.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)