Seite:Westfaelischer Friede IPM 1649 061.jpg

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vnd bescheyden haben. Bestimmen / verordnen vnd bescheyden auch Sie durch gegenwärtiges von Vnser Hand vnderzeichnetes Patent, haben Ihn auch geben / vnd geben Ihnen hiemit volle vnd vnvmbschriebene Macht / Gewalt / vnd sonderlichen Befehl / Daß sie sich in Teutschland verfügen / vnd in der Statt Münster mit Vnser angenehmbsten vnd liebsten Brüdern vnnd Vettern / deß Römischen Käysers / vnd deß Catholischen Königs abgeordneten Gevollmächtigten / so mit gnugsamer Gewalt versehen / wegen einiger Mitteln / bereden / wie diese Strittigkeiten. So den Krieg biß dato verursacht / zu enden vnd friedlich beyzulegen wehren / darüber handeln / vnd allerseyths vergleichen / auch deßwegen ein auffrichtigen vnd sichern Frieden schliessen. Vber dieß geben Wir Vnsern genandten Gevollmächtigten völligen vnd vnumbschriebenen Gewalt / gemeldten Frieden an besagtem Orth mit denen Bunds-Verwandten vnnd Anhängern erwähnten Käysers vnd Catholischen Königs zu thaydigen vnnd zu schliessen / solche Abschied vnd Brieffe / wie Sie werden gut befinden / außzufertigen / solche Paßport vnd Frey-Brieff / so viel zur Sicherheit der ab: vnd zureisenden bey gemeldten Tractaten nöthig seyn wird zu ertheilen / vnd in allem durch Vnsere gemeldte Abgesandten vnd Gevollmächtigten / oder durch zween vnder Ihnen / in Abwesen / Kranckheit / oder ander verhinderung jhres Einßen / zuthun / zu handlen / zu versprechen vnd zu schliessen / alles was Sie vor Nöthig zu gedachter erlangung deß allgemeinen Friedens erachten werden / nicht anderst / vnd mit eben dem Ansehen / als Wir selbst thäten vnd könten thun / wann Wir selbst in Person an dem Orth zugegen weren / Ob schon auch etwas vorfiel / darüber mehr ansonderlichen Befehl / als in gegenwärtigem Patent nicht ist begriffen / erfordert würde / Versprechen demnach vff Königlichen Glauben und Zusag / auch bey Verpfendung vnd Verhafftung alles Vnsers gegenwärtigen vnd zukünfftigen Vermögens / alles was solcher gestalt von Ihnen zugesagt / verglichen vnd versprochen wird / fest zu halten vnd zu erfüllen / auch allerhand Schrifften wegen genehmhaltung / jnnerhalb

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Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 61. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_061.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)