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auch allen andern vnd jeden / so zur hohen vnd patrimonial-Gerechtigkeit / in selbiger gantzen Gegendt / von Alters hero dem Hause Oesterreich zustehet.

Ingleichem thut auch wider einräumen die gantze Ortnaw / sampt den Reichs-Stätten Offenburg / Gengenbach / vnd Zell am Hammerspach / so weit solche dem Ampt Ortnaw vnterworffen sind. Also / daß durchauß kein König in Franckreich ichtwas Rechts oder Gewalts in diesen besagten / diß- vnd jenseits Rheins gelegenen Gräntzen hinführo praetendiren vnnd geniessen könne oder möge / dergestalt / daß den Oesterreichischen Fürsten vnter der besagten Restitution kein newes Recht zuwachse.

Es sollen zwischen beyderseiths am Rhein gelegener Länder Innwohnern allerseits Handlungen vnd Proviantirungen / jnsonderheit die Schiffarthen vff dem Rhein / frey: vnd keinem Theil erlaubt seyn / die vorüber-vff-vnd abfahrende Schiffe vffzuhalten / zu behindern / zu Arrestiren vnd zu belaydigen / vnter was praetext solches auch seyn möge / ausserhalb allein gebräuchlichen der Wahren erkundt- vnd besichtigung. Es soll auch nicht zugelassen seyn newe vnd vngewöhnliche Zölle / Passagy / vnd dergleichen Vngelder vnnd Exactionen am Rhein anzulegen: Sondern ein jeder Theil soll sich mit denen gewöhnlichen / von deß Hauses Oesterreichs-Regierunge für diesen Kriegen üblichen Zöllen vnd Gifften begnügen lassen.

Alle Lehenleuthe / Landsassen / Vnderthanen / Bürger / Innwohner / welche diß- vnd jenseyth Rheines dem Hause Oesterreich / wie auch die jenigen / so dem Römischen Reich ohnmittelbar vntergeben sind / oder andere deß Heyligen Reichs-Stände vnd Obern erkennen / sie ohnerachtet einiger confiscirung / Vbergab / Verehrung / so von der Schwedischen Armee Generalen vnd Vorsteher / oder derselben Bundsgenossen / nach occupirung deß Lands geschehen / auch durch den Aller-Christlichsten König entweders ratificirt, oder von selbsten decretirt seyn möchte / sollen vnverzüglich nach publicirtem Frieden in jhre vnbewegliche vnd ständige

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Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 39. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_039.jpg&oldid=- (Version vom 1.8.2018)