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der Pflichten / damit ein jeder der Käys. Mayst. vnd Römis. Reiche verbunden / sollen gerichtet werden.

Es soll aber / jnnerhalb sechs Monat / nach ratificirtem Frieden / ein Reichs-Tag gehalten / vnd fürters / so offt solches die allgemeine Nothdurfft erfordert vnd Nutzbar ist / widerholet werden. Vff dem nächsten Reichs-Tage aber sollen der vorigen Conventen Mängel ersetzt / vnd alßdann von der Wahl eines Römischen Königs / einer gewissen vnd beständigen Käyserl. Capitulation, von Maß vnd Weiß über den / so sonsten in denen Reichs-Satzungen beschrieben / vmb ein oder andern Standt in die deß Reichs Bann zu erklären / zu ergäntzung der Cräyßen / ernewerung der Matricul, herbeybringung der eximirten Ständen / moderiren[korrigiert] vnd erlassung der Reichs-Collecten, reformation der Policey / vnd Iustici-Wesen / Tax der Sportuln beym Cammergericht / vnd nützlicher bestellung der ordentlichen Deputirten / wegen gewisser Directorn in deß Römischen Reichs Collegien vnd dergleichen Geschäfften / welche dißmahls nicht verrichtet werden mögen / mit der Ständen allgemeinen consens, gehandelt vnnd geschlossen werden.

So wohl aber in allgemeinen / als absonderlichen Conventen / sollen den freyen Reichs-Stätten / nicht weniger als andern Reichs-Ständen ein votum decisivum, zustehen / vnnd dero Regalien vngekränckt vnd versichert / benebenst Zölle / Jährliche Renthen / Freyheiten / confiscations vnd Collecten Privilegien, vnd daher dependirende / auch andere / von der Röm. Käys. May. vnd dem Röm. Reiche erlangte / oder auch von langem hero für diesem Kriegswesen erhaltene / in Besitz gehabte vnnd exercirte Gerechtigkeiten / sampt vollkommener Iurisdiction, in Stätten vnd auff dem Land verbleiben. Hingegen verbotten / vffgehoben vnd ins künfftig abgethan seyn das jenige / was bißhero durch Repressalien / Arresten / sperrung deß Passes / vnnd andere nachtheilige Handlungen / so bey währendem Kriege vnter einigem praetext eingeführt / oder eygenthätiger Weise verübet worden / oder noch

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Ferdinand III., Ludwig XIV.: Westfälischer Friede - Vertrag von Münster. Frankfurt am Main: Philipp Jacob Fischer, 1649, Seite 31. Digitale Volltext-Ausgabe bei Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/w/index.php?title=Seite:Westfaelischer_Friede_IPM_1649_031.jpg&oldid=- (Version vom 14.5.2018)